Die gerechte Aufteilung des Vermögensnachlasses zwischen den Erben erfordert viel Gewissheit und Achtsamkeit. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die gesamte Aufteilung zwischen den Erben bei Todesfällen aufgrund einer umfassenden Analyse der rechtlichen Situation umzusetzen. Zur Bewertung des Liegenschaftsvermögens arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen.
Wir verstehen, dass im Erstgespräch die Trauer groß ist und dennoch fühlt sich einer oder mehrere Erben übergangen. Einflüsse von Prägungen aus der Familiengeschichte spielen oft eine große Rolle und verhindern eine Lösung. Kernpunkt in Diskussionen einer Erbengemeinschaft mit mehreren Personen ist es das alte Konflikte hochkommen, was dazu führt, dass sich einer oder mehrere Erben benachteiligt fühlen. Es ist meine Aufgabe allen Erben eine Gesprächsbasis für ihre Wünsche und Ansprüche zu öffnen. Erst wenn alle Betroffenen am Tisch sitzen und über ihre Forderungen offen diskutieren entsteht hier eine Lösung. Erst dann wird die Sachebene gesehen, Transparenz ist dabei der wichtigste Faktor. Im besten Fall legen wir eine gemeinsame Erbenvereinbarung dem Verlassenschaftsgericht vor. Nichts spricht dagegen, dass auch nach Abschluss einer Vereinbarung Einzelne oder eine Gruppe diese Vereinbarung von einem dritten Anwalt prüfen lässt. Dies gibt oft auch noch die Sicherheit, dass die Vereinbarung für alle richtig ist.